L 426 - Rad-, Geh- und Wirtschaftsweg zwischen Stadecken-Elsheim und Mainz-Lerchenberg
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms plant zwischen dem Ortsausgang von Stadecken-Elsheim, über Essenheim nördlich Ober-Olm bis zur Kreuzung L 426 / L 427 südlich Mainz-Lerchenberg, parallel entlang der Landesstraße L 426 einen kombinierten Rad-, Geh- und Wirtschaftsweg. Die Trasse hat eine Gesamtlänge von rund 4.100 Meter.
Die geschätzten Kosten liegen bei rund 3,5 Millionen Euro.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation fand gemeinsam mit Vertretern der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, der Ortsgemeinden Stadecken-Elsheim, Essenheim und Ober-Olm, sowie den Vertretern der regionalen Landwirtschaft und dem zuständigen DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück am Mittwoch, 3. März, ab 19 Uhr, eine öffentliche Information zum Stand der Planung erstmals als "Livestream" statt. Das bedeutet, über den auf unserer Homepage www.lbm.rlp.de eingestellten Link konnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger von Zuhause aus in die laufende Echtzeitübertragung der Präsentation des LBM Worms und in die sich anschließende Fragen- und Antworten-Runde einloggen.
Der LBM erläuterte anhand einer Präsentation den Inhalt und den Umfang der technischen Radwegeplanung. Ebenso wurden die planerischen Abläufe bis zum Baurecht und der baulichen Umsetzung vorgestellt. Das Vorhaben berührt die Gemarkungen der Ortsgemeinden Stadecken-Elsheim, Essenheim und Ober-Olm.
Die Präsentation kann ab sofort unter www.lbm.rlp.de heruntergeladen werden. Auch die etwa 30-minütige Vorstellung der Präsentation wird hier in Kürze als Video eingestellt.
Daten und Fakten
Livestream am 3. März 2021 zwischen 19 und 21 Uhr.
Länge des kombinierten Rad-, Geh- und Wirtschaftsweges: 4.100 Meter
Breiten: 3,00 bis 3,50 Meter
Geschätzte Kosten: ca. 3,5 Millionen Euro
Kostenträger: Land Rheinland-Pfalz
Gemeinden Stadecken-Elsheim, Essenheim und Ober-Olm
Verkehrsbelastung der L 426: rd. 10.400 Fahrzeuge pro Tag
1. Warum bauen wir?
- Verbesserung der Verkehrssicherheit
- Trennung landwirtschaftlicher Verkehr und Radverkehr von der L 426
- Durchschnittlicher Täglicher Verkehr (DTV2015) L 426 = 10.400! Kraftfahrzeuge pro Tag
- Ziel der rheinland-pfälzischen Radverkehrspolitik ist die Stärkung des Fahrrads in Alltag und Freizeit.
- Verkehr verlagern-Verkehr verträglich abwickeln: Schaffung guter und sicherer Alltagsradwege als Alternative zum Pkw
- Nachfrage und Forderungen aus der Region
- Umsetzung des großräumigen Radwegenetzes Rheinland-Pfalz über die Gemeindegrenzen
- Lückenschluss im Radwegenetz Rheinhessen
- Verbesserung des Radwegangebotes in der Tourismusregion Rheinhessen
- Fahrrad als alternatives, bezahlbares Mobilitätsangebot
- Ziel: Ökologische Nachhaltigkeit, Reduzierung von Luftschadstoffen und Treibhausgas-Emissionen
2. Streckenführung
Die Führung auf der Nordseite der L 426 ist von der Ortslage Elsheim aus (Einmündung "Am Kirschgarten") sehr umwegig, um wieder in Richtung L 426 zu gelangen. Eine direkte Führung von der Ortslage aus setzt den Baubeginn an der bestehenden Wirtschaftswegeanbindung direkt im Ortseingangsbereich Elsheim voraus. Diese Stelle ist für den Radverkehr aus beiden Richtungen entschieden zu gefährlich, um die L 426 zu kreuzen oder um in die L 426 einzufahren.
Außerdem besteht auf der Nordseite der L 426 in diesem Abschnitt im Vergleich zur Südseite heute keine durchgängige Wirtschaftswegeparzelle, was einen weiteren unverhältnismäßig hohen Eingriff in die landwirtschaftlichen Flächen bedeutet. Insgesamt würde sich der Eingriff in landwirtschaftliche Flächen im Vergleich zur Führung auf der Südseite der L 426 auf einer Länge von rund 400 m erhöhen.
Durch die Planung auf der Südseite der L 426 ist es möglich, auf einer Länge von ca. 800 m das bestehende Ortsstraßennetz von Essenheim zu nutzen. Auch hier bedeutet die alternative Führung auf der Nordseite einen weiteren beachtlichen und unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundstücke und darüber hinaus auch einen zu kompensierenden Eingriff bezüglich Entwässerung und Landespflege. Die Führung auf dem Essenheimer Ortsstraßennetz wird als sicher erachtet. Im Einmündungsbereich "Elsheimer Straße" wurde die Führung bereits getrennt von der Planung begutachtet und wird entsprechend angepasst bzw. verbessert werden.
Eine Querung im Bereich der Einmündung L 426 / K 31 Essenheim ist zu gefährlich; durch die bestehende Unterführung der L 426 in Essenheim besteht eine sehr sichere Möglichkeit, die L 426 zu queren und um die Führung des Weges von der Süd- auf die Nordseite zu wechseln.
Der bereits hergestellte Weg im Einmündungsbereich L 426 / K 32 Ober-Olm bleibt bestehen. Im Kreuzungsbereich L 426 / L 427 ist eine Optimierung der Querungen im Zuge der Planung angedacht.
3. Verkehrssicherheit
Grundsätzlich soll sowohl für den Radverkehr als auch für den landwirtschaftlichen Verkehr eine sichere Wegeverbindung weg von der L 426 zur Verfügung gestellt werden. So können Konfliktsituationen verbunden mit einem hohen Unfallrisiko auf der L 426 vermieden werden.
Zur Vermeidung von Konfliktsituationen zwischen dem Radverkehr und dem landwirtschaftlichen Verkehr auf dem geplanten Weg sind nach Forderung der Landwirtschaft in Abschnitten mit senkrechter Bewirtschaftungsrichtung breite Wendewege vorgesehen, um genügend Abstand zum Radverkehr zu erreichen. Gemarkungsabhängig sind 4,00 m und 6,00 m breite Wendewege incl. 0,50 m Bankett vorgesehen.
In Längsrichtung nutzen beide Verkehrsteilnehmer den Weg gleichberechtigt. Dafür ist überwiegend eine befestigte Wegbreite von 3,00 m vorgesehen, im Bereich der Gemarkung Ober-Olm wünscht die Ortsgemeinde eine Wegbreite von 3,50 m.
Auf Wirtschaftswegen gilt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und damit an Kreuzungen die Regel "rechts vor links". Auch wenn man Vorfahrt hat, sollte man mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer immer rechnen. Insofern gilt regelmäßig das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Ein reiner Radweg hat eine befestigte Breite von 2,50 m und ist demnach von landwirtschaftlichen Fahrzeugen nicht nutzbar. Insofern müsste ein zusätzliches Angebot für den landwirtschaftlichen Verkehr erfolgen - mit unverhältnismäßig hoher weiterer Flächeninanspruchnahme. Gleiches gilt für die Fragestellung nach einem "Radschnellweg" bzw. speziellem Pendlerradweg. Und für Pendlerradwege gelten letztlich auch besondere planerische Anforderungen (Trassierung in Lage und Höhe, größere Breite).
Auch kostenmäßig ist die Variante als gemeinsamer (kombinierter) Weg die deutlich günstigere Lösung.
4. Bautechnik
Im Bereich des Rutschhangs zwischen Stadecken-Elsheim und Essenheim werden sehr umfangreiche bautechnische Maßnahmen erforderlich. Dort darf kein zusätzliches Oberflächenwasser in den Untergrund eingebracht werden. Aus diesem Grund ist es vorgesehen, das anfallende Oberflächenwasser nicht wie sonst üblich über Versickerungsmulden zu entwässern, sondern über ein Betongerinne, welches das Oberflächenwasser aus diesem Bereich in Richtung Regenrückhaltebecken heraus transportiert.
Zusätzlich ist unter dem Weg ein Stauraumkanal geplant und außerdem eine spezielle Bauweise (wasserundurchlässige Matten) zwischen dem geplanten Weg und der L 426 zur weiteren Vermeidung der Versickerung in diesem Bereich.
Bezüglich der Belastung (Achslast) ist ein für die Ansprüche aus der Nutzung angemessener Oberbau vorgesehen, zuzüglich Untergrundverbesserung.
5. Grunderwerb
Die Höhe des Kaufpreises orientiert sich an den aktuellen Bodenrichtwerten. Selbstverständlich erfolgt eine Entschädigung für die Kürzung von Wingertszeilen bzw. deren Entfall. Eine Ausweisung der für den Bau erforderlichen Flächen über ein Flurbereinigungsverfahren ist nicht möglich. Aufgrund der umfangreich abzuarbeitenden Disziplinen, so insbesondere auch Entwässerung und Landespflege, ist die Baurechtsschaffung über ein Planfeststellungsverfahren mit entsprechendem Grunderwerb erforderlich.
6. Unterhaltung / Winterdienst
Der Weg muss über das Jahr betrieblich unterhalten werden. Dies schließt auch einen Winterdienst nach besten Kräften mit ein. Nach besten Kräften bedeutet, keine uneingeschränkte Schnee- und Eisfreiheit des Rad- und Wirtschaftsweges. Der LBM Worms wird zu gegebener Zeit mit den betroffenen drei Ortsgemeinden Vereinbarungen zur Übernahme der Unterhaltung schließen. Dies soll in den Planfeststellungsunterlagen so festgeschrieben werden.
7. Kosten
Die vorläufig ermittelten Baukosten belaufen sich gemäß der vorgestellten Präsentation auf rund 3,5 Mio. Euro. Darin ist ein geschätzter Ansatz für Grunderwerb enthalten. Die Ortsgemeinden tragen einen Kostenanteil gemessen an der Wegbreite (Stadecken-Elsheim und Essenheim 0,50 m und Ober-Olm 1,00 m). Zuschüsse können bei der Landwirtschaftskammer erfragt werden. Eine konkrete haushaltstechnische Berücksichtigung ist erst sinnvoll, wenn umfassend Einvernehmen besteht bzw. die Maßnahme Baurecht erlangt hat.
8. Zeitschiene
Die Vorgeschichte der Planung beinhaltet zunächst die unter Punkt 1. beschriebene Findung der Streckenführung. Aufgrund der Dringlichkeit wurde der Ausbau des Einmündungsbereiches L 426 / K 32 Ober-Olm vorgezogen, wodurch sich die Weiteplanung des Radweges deutlich verzögert hat. Im weiteren Planungsprozess des Radweges stellte sich die Entwässerungsplanung als äußerst anspruchsvoll dar. Auch die Landespflege wurde in die Planung eingearbeitet. Die Vorabstimmung mit den Ortsgemeinden, der SGD, der Landwirtschaftskammer und der Landespflegebehörde stellte sich als umfangreich und im Grunde bis heute andauernd heraus. Diesen Prozess abschließend, steht die Zustimmung der drei Ortsgemeinden aus.
Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass - nach Zustimmung der drei Ortsgemeinden - der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ab 2022 erfolgen kann. Abhängig vom Verfahrensverlauf ist Baurecht bis 2024 möglich. Daran schließen sich die Sicherung der Finanzierung, der Grunderwerb und die Ausschreibung der Maßnahme an. Aufgrund der Abhängigkeit vom Baurecht lassen sich diese Schritte bis zur baulichen Umsetzung derzeit leider nicht konkreter darstellen.