23.06.2023 | Bauende Südumgehung Worms Sommer 2028
Die Fertigstellung der Südumgehung Worms (B 47neu) wird sich von 2024 auf den Sommer 2028 verschieben. Dies teilten Vertreter des Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses im Rathaus der Stadt Worms am 22. Juni 2023 mit.
Im August 2016 wurde im Auftrag des LBM Worms mit dem Neubau der vierstreifigen, insgesamt 2,4 Kilometer langen Südumgehung Worms begonnen. Die geschätzten Gesamtkosten für Grunderwerb (6,7 Millionen Euro) und Baukosten (29,7 Millionen Euro) lagen seinerzeit bei insgesamt rd. 36,4 Millionen Euro (Stand: August 2016). Geplant war auf Grundlage von Erfahrungswerten eine Bauzeit von rund sechs Jahren und ein jährlicher baulicher Umsatz von rund fünf Millionen Euro.
Der erste und zweite Bauabschnitt zwischen der Anschlussstelle K 17 Kolpingstraße bis zur Anschlussstelle Horchheimer Straße konnte am 23. Mai 2020 für den Verkehr frei gegeben werden. Seitdem laufen die Vorbereitungen für den derzeit im Bau befindlichen Straßen-, Tief- und Ingenieurbau im dritten Bauabschnitt „Klosterstraße“.
Neben Kreisverkehren und Straßenbauarbeiten werden aktuell Lärmschutzwände und eine Stützwand (Höhe Klosterstraße Nr. 80) hergestellt. Der dritte Bauabschnitt zwischen der Weinsheimer Straße und dem Bauende an der L 523 im Süden von Worms soll bis 2028 fertig gestellt sein. Ab 2024 werden die Rad- und Fußgängerunterführung „Klosterstraße“, die Verrohrung des Maria-Münster Baches und die Straßenbrücke B 47neu über die ehemalige Klosterstraße in die bauliche Vorbereitung und Umsetzung gehen.
Erst danach kann ab 2026 der Straßendamm und der Straßen- und Tiefbau mit Straßenausstattung der vierstreifigen B 47neu bis 2028 abgeschlossen werden.
Die verlängerte Bauzeit hat mehrere Gründe. Zum einen haben die notwendigen Voruntersuchungen und die Entsorgung von Altlasten im Baufeld deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich vorgesehen. Zum anderen ist das Bauen im städtischen Bereich, wegen der Verlegung von Leitungen (Gashochdruck, Strom, Telekommunikation, usw.) und der komplexen Umleitungs- und Verkehrsführung zur baulichen Umsetzung unter Verkehr, sehr zeitintensiv.
Der dritte Bauabschnitt ist wegen seiner vielen Ingenieurbauwerke (z. B. Lärmschutzwände, Fuß- und Radwegunterführung "Klosterstraße" und Teilverrohrung des Maria-Münster-Baches) der technisch anspruchsvollste Teil der Südumgehung. Die Voruntersuchungen und Bauvorbereitungen sowie die Erarbeitung der Ausführungsplanungen und die Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibungen der insgesamt elf Ingenieurbauwerke haben mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich veranschlagt .
Zudem wirkt sich in den letzten Jahren – trotz ausreichender freier Stellen – beim LBM Worms und den beteiligten Ingenieurbüros auch der Mangel an Fachkräften auf die Bearbeitungszeit aus.
Die ursprünglich geschätzten Baukosten einschließlich Grunderwerb lagen im Jahr 2016 bei 36,4 Millionen Euro. Die Kosten erhöhen sich heute auf insgesamt rund 63,6 Millionen Euro. Gründe für die Kostenentwicklung sind neben der allgemeinen Baupreissteigerung um plus 25 Prozent von 2016 bis 2023, die bautechnisch und verkehrstechnisch umfangreichen Verkehrsführungen für die Umsetzung der drei Bauabschnitte. Weitere Kostensteigerungen zeigten sich bei der Umsetzung der Bepflanzungen auf Grundlage der landespflegerischen Begleitplanung, sowie umfangreiche Leitungsverlegungen.
Die Untersuchung und Entsorgung einer Altlast im Trassenbereich der neuen Südumgehung führten alleine zu einem finanziellen Mehraufwand in der Größenordnung von rund 6,5 Millionen Euro.
Von den jetzt zu erwartenden Gesamtkosten (Grunderwerb und Baukosten) von 63,6 Millionen Euro sind bis heute bereits rund 32,7 Millionen Euro baulich umgesetzt und ausgezahlt.
Daten und Fakten
Länge Südumgehung: insgesamt rd. 2,4 Kilometer
Anschlüsse und Rampen: 1,2 Kilometer
Querschnitt: 4-streifig mit 2 getrennten Richtungsfahrbahnen
Fertigstellung: Sommer 2028
Gesamtkosten:
Grunderwerb und Baukosten: rd. 36,4 Millionen Euro (Stand: August 2016)
Aktualisiert: rd. 63,6 Millionen Euro (Stand: Mai 2023)
11 Bauwerke
rd. 1.000 Meter Lärmschutzwände (zw. 2,0 Meter bis 4,5 Meter Höhe)
ca. 450.000 Tonnen Erdbewegungen (rd. 23.000 Lkw)
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Worms
Schönauerstraße 5
67547 Worms
Projektingenieur:
Martin Strehler
Tel.: 06241/401-7130
E-Mail
Bilderstrecke
Streckenverlauf
Die Neubautrasse beginnt unmittelbar an der Anschlussstelle Kolpingstraße B 47/K 17, kreuzt die Horchheimer Straße (L 395), die Weinsheimer Straße (L 456), die Bahnlinie Worms-Ludwigshafen und die Klosterstraße. Sie schließt im Bereich des Mittelochsenplatzes unmittelbar vor der Anschlussstelle B 9/L 523 an die L 523 an.
Der Neubau findet ausschließlich in der Gemarkung Worms statt. Der Flächenbedarf liegt bei rund 354.000 Quadratmetern.
Die Länge der Baustrecke beträgt rund 2,35 Kilometer. Es müssen circa 900 Meter klassifizierte Straßen sowie rund 300 Meter städtische Straßen verlegt bzw. umgebaut werden.
Weitere Daten:
- Querschnitt: Vier Spuren mit zwei getrennten Richtungsfahrbahnen (Gesamtbreite 21,5 m)
- Anschlüsse:
- Kolpingstraße (K 17)
- Horcheimer Straße/Weinsheimer Straße (L 395/L 456)
- Klosterstraße (L 523) - Bauwerke:
Acht Bauwerke, teils als Über- und Unterführung, sowie 1.000 Meter Lärmschutzwände
Baukosten
Grunderwerb und Baukosten rd. 36,4 Millionen Euro (Stand: August 2016)
Aktualisiert: rd. 63,6 Millionen Euro (Stand: Mai 2023)
Bauzeit
Ende Juli 2016 bis Sommer 2028
Die B 47 neu ist derzeit von der Einmündung B 47/B 271 bei Monsheim durchgehend bis zur Anschlussstelle Kolpingstraße (B 47/K17) mit einem einbahnigen Querschnitt ausgebaut. Von der Anschlussstelle Worms (A 61) bis zur Anschlussstelle Kolpingstraße besteht seit Juli 1973 eine rechtskräftige Planung für einen vierspurigen Ausbau. Bisher wurde jedoch nur ein Fahrstreifen gebaut. Die Erweiterung um den zweiten Fahrstreifen erfolgt im Zusammenhang mit dem Bau der Südumgehung.
Für die Weiterführung der B 47 wurde 1977 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die damalige Planung sah vor, die B 47 über eine neue Rheinbrücke ca. 1,3 km südlich der vorhandenen Rheinbrücke nach Hessen weiterzuführen. Aufgrund von massiven Einsprüchen zu naturschutzfachlichen Aspekten kam das Verfahren zum Erliegen. Der damals neu erstellte Generalverkehrsplan der Stadt Worms kam zum Ergebnis, dass statt eines südlich oder nördlich gelegenen Neubaus die bestehende Rheinbrücke erweitert werden sollte. Daraufhin wurde eine zweite zweispurige Rheinbrücke unmittelbar neben der bestehenden Strombrücke geplant. 1987 wurde das erforderliche Planfeststellungsverfahren für den Brückenneubau eingeleitet und 1992 erfolgreich zum Abschluss gebracht. 2008 wurde die neue Rheinbrücke fertig gestellt. Aufgrund dieser Entwicklung war es erforderlich, für die Südumgehung ebenfalls ein neues Planungskonzept zu entwickeln, welches im Endergebnis die Führung der neuen B 47 von der AS Kolpingstraße bis zur L 523 am Mittelochsenplatz und im weiteren Verlauf zur neuen vierspurigen Rheinquerung vorsieht.
Die topografischen Gegebenheiten sowie die planerischen und städtebaulichen Zwangspunkte bilden den Rahmen für den engen Planungskorridor mit wenig Raum für alternative Linienführungen. Im Verlauf der vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durchgeführten Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurden mehrere Höhenverläufe (Gradienten) für die Südumgehung untersucht. Überführungen und Unterführungen der kreuzenden Verkehrswege Horchheimer Straße, Weinsheimer Straße, Bahnstrecke und Klosterstraße wurden einander gegenübergestellt und bewertet.
Nach Optimierungen und Abwägungen - insbesondere aus der Sicht von Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit - wurde die Überführung der B 47 neu über die Bahnstrecke als Grundlage der weiteren Planung gewählt. Ansonsten wird die neue Trasse auf Höhe des vorhandenen Geländes geführt. Die kreuzende Horchheimer Straße und die Klosterstraße werden überführt.
Die Gestaltung der Knotenpunkte bzw. Anschlussstellen ist ebenfalls ein Ergebnis von mehreren Optimierungen und Untersuchungen, wobei die Kriterien Platzbedarf, Umweltauswirkungen, Verkehrsabwicklung/-sicherheit und Leistungsfähigkeit den Ausschlag für die planfestgestellte Form gaben.
Der Planfeststellungsbeschluss für die B 47 Südumgehung Worms zwischen der Kolpingstraße und der B 9 hat im März 2014 Rechtskraft erlangt. Im August 2013 wurde eine noch anhängige Klage vom OVG abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 6. März 2014 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom August 2013 zurückgewiesen.