Der LBM Worms hat am 6. September 2022 im Rheintal-Kongress-Zentrum in Bingen in einer öffentlichen Bürgerinformation die Vorplanung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt vorgestellt.

Derzeit wird die Vorplanung weiter ausgearbeitet. In diesem Zuge erfolgt auch eine sorgfältige Prüfung der Umsetzbarkeit der aus der Bürgerschaft und den Ausschüssen der Stadt Bingen vorgebrachten Anregungen und Wünsche.

Übersichtsplan

Die Bundesstraße Nr. 9 verläuft durch den Stadtteil Bingerbrück der Stadt Bingen. Die B 9 ist im Abschnitt zwischen Koblenz und Mainz eine wichtige Nord-Süd-Verbindung und mit rund 7.300 Kfz/24h (DTV2015), bei einem Schwerverkehrsanteil von 3%, stark frequentiert. Die B 9 ist zudem eine klassifizierte Militärstraße (Militärstraße 706).

Die Ausbauplanung beinhaltet im Zuge der Ortsdurchfahrt von Bingen-Bingerbrück den Ausbau der B 9 – Koblenzer Straße – und der K 8 – Am Rupertsberg –.

Die Maßnahme beginnt unmittelbar am nördlichen Ortsausgang von Bingerbrück und endet im Süden vor der Einmündung der L 214 – Stromberger Straße – und umfasst damit den Ausbau der B 9 im nahezu gesamten Bereich der Ortsdurchfahrt. Zusätzlich beinhaltet die Maßnahme den Ausbau der Einmündung B 9 / K 8. Die bestehende Kreuzung mit Ampelanlage soll zu einem „Minikreisverkehr“ umgebaut werden.

Der Umbau des südlichen Knotenpunktes B 9 / L214 („Darmverschlingung“) zu einer Kreisverkehrsanlage soll voraussichtlich im Jahr 2023 umgesetzt werden.

Die Planung der Ausbaumaßnahme erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06); zudem ist die Richtlinie für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge (RABS 1996) zu berücksichtigen.

Die gesamte Fahrbahn der Bundesstraße und die beidseitigen Gehwege müssen vollständig erneuert werden.

Bei der Planung sind viele unterschiedliche Anforderungen, insbesondere die Belange von Radfahrern, Fußgängern und Geh- und Sehbeeinträchtigten Verkehrsteilnehmern, zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen die Forderungen der Anwohner nach Verkehrsberuhigung, Verbesserung der Wohnqualität und des Ortsbilds sowie der Verringerung von bestehenden Umweltbeeinträchtigungen, aber auch nach ausreichendem Parkraum, soweit wie möglich Rechnung getragen werden. Gleichzeitig gilt es, die Belange des entlang der Ortsdurchfahrt angesiedelten Einzelhandels in der Planung zu beachten.

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse in der Ortsdurchfahrt von Bingerbrück, und der vielen Zwangspunkte, werden sicher nicht alle Wünsche uneingeschränkt Berücksichtigung finden können. Im besten Fall steht am Ende des Planungsprozesses eine Lösung, die als Kompromiss allen Anforderungen möglichst weitgehend entgegenkommt.