Flugschüler
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Die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen, deren Umfang einschließlich Gültigkeitsdauer sowie Bedingungen für die Ausbildung, Verlängerung und Erneuerung richten sich nach der EU-VO 1178/2011. Die detaillierten Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung richten sich nach den entsprechenden Lehrplänen.
Theoretische Prüfung
Für die theoretische Prüfung werden Sie von Ihrem Ausbildungsleiter angemeldet, einen Termin müssen Sie selbst vereinbaren. Die theoretischen Prüfungen finden immer mittwochs ab 9 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit uns. Die Prüfung kann an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Sie muss jedoch innerhalb von 6 Sitzungen, wobei eine Prüfungsarbeit (also ein Fach) maximal 4 mal wiederholt werden darf, bestanden sein.
Sie besteht aus folgenden Sachgebieten (bzw. Prüfungsarbeiten):
Allgemeine Sachgebiete
- Luftrecht 30 Minuten
- Menschliches Leistungsvermögen 15 Minuten
- Meteorologie 25 Minuten
- Kommunikation 15 Minuten
Besondere Sachgebiete bezüglich der verschiedenen Luftfahrzeugkategorien
- Grundlagen des Fliegens 25 Minuten
- Betriebliche Verfahren 25 Minuten
- Flugleistung und Flugplanung 60 Minuten
- Luftfahrzeugkunde 25 Minuten
- Navigation 25 Minuten
Eine Prüfungsarbeit gilt als bestanden, wenn der Bewerber mindestens 75 % je Sachgebiet erreicht hat. Zwischen den einzelnen Sachgebieten können kurze Pausen eingelegt werden. Als Hilfsmittel können Sie während der Prüfung Navigationsbesteck sowie nicht programmierbare Taschenrechner nutzen. Denken Sie bitte auch an Verpflegung.
Die theoretischen Luftfahrerprüfungen werden nach dem neuen Fragenkatalog der Firma Boeing Services Deutschland GmbH (ehemals Peterssoftware) aus dem Jahre 2018 abgenommen.
Alle Flugschüler müssen das Fach Kommunikation ablegen. Das Sprechfunkzeugnis BFZ I / II kann im Rahmen der Luftfahrerprüfung erworben werden. Hierfür wird nach erfolgreicher Theorieprüfung eine zusätzliche praktische Sprechfunkprüfung notwendig. Diese ist unmittelbar im Anschluss an die Theorieprüfung abzulegen.
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung innerhalb von 18 Monaten (gerechnet ab dem erstmaligen Antritt) erfolgreich durchzuführen ist. Die bestandene Theorieprüfung bleibt 24 Monate gültig.
Praktische Prüfung
Haben Sie Ihre praktische Ausbildung abgeschlossen, reicht Ihr Ausbildungsleiter eine Empfehlung zur Prüfung bei der Fachgruppe Luftverkehr ein. Von dort wird Ihnen beim Ersterwerb einer Lizenz ein Prüfer zugewiesen. Nun müssen Sie eigenständig mit dem Prüfer einen Termin vereinbaren. Nach der Prüfung sendet dieser dem LBM das Protokoll zu. Der Bewerber muss noch den „Antrag auf Erteilung einer Lizenz“ einreichen. Sofern die Unterlagen vollständig sind, wird die Lizenz bzw. Berechtigung erteilt. Die Kosten der Prüfung werden mit der Ausstellung der Lizenz in Rechnung gestellt.
Tauglichkeit
Bei niedergelassenen Ärzten, die vom Luftfahrtbundesamt als flugmedizinische Sachverständige anerkannt sind, müssen Sie Ihre Tauglichkeit überprüfen lassen. Eine Liste aller fliegerärztlichen Untersuchungsstellen finden Sie auf der Homepage des LBA
Die Anforderungen an die Tauglichkeit Klasse 1 und 2 bzw. LAPL ergeben sich aus der EU-VO 1178/2011 und entsprechendem GM/AMC.