Die Bohrungen dienen der Erkundung des Straßenaufbaus und der Stützwand im Hinblick auf die Erneuerung dieses Bauwerks.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird hierfür reduziert und die Fahrbahn an den jeweiligen Erkundungspunkten einseitig eingeengt.
Der LBM KL bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unumgänglichen Verkehrsbehinderungen.