Seilbahnen und Draisinen
Der Landesbetrieb Mobilität ist zuständig für Draisinen, das Freistellungsverfahren nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) und wirkt an Stilllegungsentscheidungen mit.
Für Seilbahnen, die dem Personenverkehr oder dem öffentlichen Güterverkehr dienen, ist der LBM Anhörungs-, Planfeststellungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Der LBM ist Mitglied im Seilbahnausschuss der Länder.
Die Aufgaben werden zentral in Koblenz wahrgenommen.