Karten und Landesverordnungen über die Festsetzung von Lärmschutzbereichen
Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sind für die Flughäfen in Rheinland-Pfalz Lärmschutzbereiche durch Landesverordnungen festgesetzt worden.
In Rheinland-Pfalz wurde dadurch die Neufestsetzung von Lärmschutzbereichen für die militärischen Flughäfen Ramstein, Büchel und Spangdahlem sowie für den zivilen Flughafen Frankfurt-Hahn notwendig.
Diese Rechtsverordnung sowie die Karten der berechneten Schutzzonen sind nachfolgend zusammengestellt.