Grün- und Gehölzpflege
© LBM
Eine Aufgabe des Landesbetriebs Mobilität (LBM) ist, das ihm übertragene Straßennetz in einem verkehrssicheren Zustand zu unterhalten. Hierzu zählt auch der turnusmäßige Rückschnitt des Straßenbegleitholzes, um das notwendige Lichtraumprofil und die erforderlichen Sichtverhältnisse dauerhaft zu gewährleisten. Pflanzen und Sträucher werden zurückgeschnitten, damit die Verkehrsteilnehmer freie Sicht haben und keine Schilder oder Verkehrszeichen zuwachsen.
Darüber hinaus ist der LBM bestrebt, potenzielle Gefahrenquellen (z. B. Gehölz als Anprallhindernis, massive Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse, sturm- und schneebruchgefährdetes Astwerk) im Vorfeld zu erkennen und so anzupassen, dass dem Verkehrsteilnehmer eine größtmögliche Sicherheit geboten wird.