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  • 11.03.2022 | Gehölzpflegearbeiten 2022

Rund 130.000 Personalstunden für Gehölzpflegearbeiten im Winter 2021/2022

Neben dem Winterdienst stehen generell in der kalten Jahreszeit weitere zahlreiche Arbeiten im Bereich des Betriebsdienstes an. So wurden von den Mitarbeitern der 57 Straßenmeistereien des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 28. Februar 2022 rund 130.000 Personalstunden in die Baum- und Gehölzpflege investiert – und dies teilweise auch in luftiger Höhe.

Allein rund 74.000 Stunden sind für derartige Arbeiten in den Monaten Januar und Februar 2022 angefallen. Im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres lag der Anteil bei rd. 62.000 Stunden.

„Der hohe Personaleinsatz hat seinen Grund“, schildert Mike Fensterseifer, Leiter der Fachgruppe Betrieb im Geschäftsbereich Betrieb der LBM-Zentrale.

Ausgestattet mit Hubsteiger, Kettensäge und Schutzkleidung schneiden die Betriebsdienstmitarbeiter zahlreiche Äste (Totholz) von den Baumstämmen ab.

Während Gehölze und andere Anpflanzungen entlang von Straßen wichtige Funktionen erfüllen, dürfen sie dennoch nicht die Verkehrssicherheit gefährden.

„Die Pflanze lebt und verändert sich ständig. Von daher bedürfen Gehölzflächen an Straßen einer regelmäßigen Pflege“, betont Fensterseifer.

Um potenzielle Gefahrenquellen gänzlich auszuschließen, könne die „Pflege“ jedoch durchaus dazu führen, dass auch größere Bäume komplett entfernt werden müssten. Denn veraltete und morsche Bäume stellten eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar, indem sie ihre Standsicherheit verlieren.

Diese Pflegearbeiten stehen alle unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). So darf nach § 39 BNatSchG in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres im Außenbereich kein Rückschnitt von Gehölzen erfolgen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. U. a. behördlich angeordnete Maßnahmen, wie insbesondere Anordnungen zur Gefahrenabwehr, sind hiervon ausgenommen. Vor etwaigen Fäll- oder Schnittmaßnahmen in der Vegetationsphase ist sicherzustellen, dass sich keine Vögel oder andere Tiere (z. B. Fledermäuse) beispielsweise im Baum oder in der Hecke aufhalten.

Foto Gehölzpflegearbeiten 

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