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  • Großraum- und Schwerverkehr

Großraum- und Schwerverkehr

Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen (Höhe, Länge, Breite), Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, braucht eine Erlaubnis (Abweichung im Fahrzeug) bzw. Ausnahmegenehmigung (Abweichung aufgrund der Ladung). Die rechtliche Grundlage dafür bilden die §§ 29 Abs. 3 und 46 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

In Rheinland-Pfalz erteilen die Kreisverwaltungen solche Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen. In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten sind die Stadtverwaltungen dafür zuständig. Örtlich zuständig ist gemäß § 47 StVO diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt, oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung, bei der eine Pflicht zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister besteht, hat. Befindet sich der Sitz im Ausland, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis/Genehmigung Gebrauch gemacht wird.

Der Landesbetrieb Mobilität ist, wenn sich die Genehmigungsbehörde außerhalb von Rheinland-Pfalz befindet, sogenannte Anhörungsbehörde für Rheinland-Pfalz und hört die von der Strecke betroffenen Verkehrsbehörden im Land an. Zudem gibt er seinerseits eine Stellungnahme für den Straßenbau ab.

Entsprechende Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung können insbesondere über die Fachanwendung VEMAGS®, dem bundeseinheitlichen Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte gestellt werden. Die Registrierung und Nutzung von VEMAGS® ist für die Anwender kostenfrei und erfolgt über die zuständige Genehmigungsbehörde. Als Ansprechpartner zu VEMAGS® stehen Ihnen beim Landesbetrieb Mobilität die Landesbeauftragten zur Verfügung.

Hinweis zur Antragsbearbeitung

Seit dem 01.01.2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) im GST-Verfahren für die Aufgaben der Verkehrs- und der Straßenbaubehörde für Autobahnen zuständig. Aus tatsächlichen Gründen konnte die AdB diese Aufgaben für Rheinland-Pfalz bislang nicht übernehmen. Daher nimmt der LBM Rheinland-Pfalz diese Aufgaben im Rahmen einer Kooperation seither weiterhin wahr.

Die ursprünglich bis zum 31.12.2021 vereinbarte Kooperation, auf die auch die Personalplanung beim LBM abgestellt war, wurde auf Wunsch der AdB bereits mehrfach verlängert.

Aufgrund der Kurzfristigkeit der jeweiligen Verlängerungen war und ist es uns leider nicht möglich, zwischenzeitliche Personalabgänge im GST-Bereich zu kompensieren. Daher kam und kommt es zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung. Aufgrund aktuell steigender Antragszahlen ist in den nächsten Wochen mit weiteren, auch erheblichen, Verzögerungen zu rechnen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Auch bitten wir, von Beschwerden und Nachfragen bei unseren Mitarbeiter*innen abzusehen.

Links

VEMAGS
Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte

Ansprechpartner

E-Mail:abt5.gst@lbm.rlp.de 

Nur in besonders dringenden Fällen:

Telefonische Sprechzeiten
Mo-Fr 10 Uhr bis 12 Uhr


Zuständige Bearbeitung
nach Anfangsbuchstabe Firma/ Nachname
(Abweichungen bei Krankheits- und Urlaubsvertretung):

A, Q, S, Sch, X, Y, Z: 
Tel.: 0261/3029-1690 

B, D, F, St: 
Tel.: 0261/3029-1697  

C, E, W:
Tel.: 0261/3029-1693 

G, J, Rest M, O, R, V:
Tel.: 0261/3029-1698  

H, L, N:
Tel.: 0261/3029-1691  

I, T: 
Tel.: 0261/3029-1696

K, Morschhäuser, Mos*, P, U: 
Tel.: 0261/3029-1689  

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