Landespflege
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Europarechtliche Naturschutzbestimmungen und nationale Artenschutzvorgaben haben im Laufe der vergangenen Jahre immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Sorge für den Natur- und Artenschutz ist im Gesetz verankert. Wenn sich beim Bau von Straßen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht vermeiden lassen, ist der Verursacher dazu verpflichtet, diese in geeigneter Form auszugleichen. Solche Maßnahmen zu planen und umzusetzen, ist Aufgabe der Fachgruppe Landespflege des LBM.
Im Vorfeld müssen dazu verschiedene Faktoren untersucht werden. Zunächst ist eine Umweltverträglichkeitsstudie für das Projekt notwendig. Darin wird untersucht, welche Möglichkeiten es für die Trassenführung gibt und wie stark die Eingriffe sind, die damit verbunden sind. Um Baurecht für eine Straße zu erhalten, muss außerdem ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt werden. Dazu wird detailliert betrachtet, wie stark durch die Maßnahme in die Natur eingegriffen wird. Entsprechend dazu werden Ausgleichsmaßnahmen geplant und umgesetzt.
In den Gutachten wird genau untersucht, welche Auswirkungen der Bau der Straße auf die Tier- und Pflanzenwelt hat. Unter anderem werden darin die Lebensräume der Vögel und alle angesiedelten Pflanzenarten festgehalten. Auch eine flächendeckende Bestandserfassung (Biotoptypenkartierung) des gesamten Planungsbereiches gehört zu den Untersuchungen.
Landespflegerische Maßnahmen können in folgenden übergeordneten Blöcken zusammengefasst werden:
- Wald, Hecken und Gehölze, Streuobstwiesen
Auf bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen werden standortgerechte Gehölze gepflanzt; Obstwiesen werden mit heimischen Obstsorten angelegt und extensiv genutzt. - Entwicklung von gelenkten Sukzessionsflächen
Die Flächen werden in ihrer Entwicklung sich selbst überlassen, das heißt., es werden keine Pflanzungen o. Ä. durchgeführt. Lediglich alle drei bis fünf Jahre erfolgt eine Mahd, um die Entwicklung der Flächen in Richtung des gewünschten Zustandes, beispielsweise einer dauerhaften Gras- oder Hochstaudenflur, zu „lenken“. - Entwicklung von Uferrandstreifen und Hochstaudenfluren an Fließgewässern
Die Fließgewässer werden naturnah umgestaltet, ihr unmittelbares Umfeld wird nicht mehr intensiv landwirtschaftlich genutzt; in Teilbereichen werden Ufergehölze gepflanzt. - Anlage von extensiv zu nutzendem Grünland
Durch die Extensivierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen, das heißt im Wesentlichen durch den Verzicht auf Düngung, den Einsatz von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie die Reduzierung der Mahd- und/oder Beweidungsintensität werden Lebensräume für Tiere und Pflanzen wieder neu geschaffen, die durch eine intensive Nutzung der Flächen verdrängt wurden. - Nadelwaldumwandlung/Altholzsicherung
Naturferne Nadelwälder werden nach und nach in standortgerechte Laubwälder umgewandelt, um so wieder neuen Lebensraum für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt zu bieten.
Alte Laubbäume werden nicht mehr gefällt, sondern bleiben stehen, um ihren natürlichen Lebenszyklus über die Keimung, das Wachsen, das Absterben und den Zerfall beenden zu können. Gerade die letzten Phasen der Entwicklung eines alten Baumes sind für eine Vielzahl von Tierarten sehr wichtig.
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