Wie wird ein Weg zum Radweg?
Wird ein Weg offiziell mit den Wegweisern ausgeschildert, hat er alle Qualitätsanforderungen erfüllt. © LBM
Damit ein Weg bei uns im Land zu einem Radweg wird - und als solcher ausgeschildert wird -, muss er bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. So muss er beispielsweise mindestens zwei Meter breit sein. Kreuzt er Straßen, muss eine sichere Querung gewährleistet sein. Auch dürfen keine Hindernisse, wie beispielsweise Treppen, die Strecke unterbrechen. Ganz wichtig ist es auch, dass ein Radweg bei jedem Wetter befahren werden kann. Seit dem Jahr 2000 werden Radwege in Rheinland-Pfalz, die diesen Anforderungen entsprechen, vom LBM systematisch erfasst und einheitlich qualifiziert, also geprüft. Ziel dabei war und ist, bestehende Strecken zu ergänzen und zu einem Netz von Radwegen zu entwickeln.
Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer, ebenso wie auch die Pkw-Fahrer. Ob auf vier oder zwei Rädern unterwegs - den Verkehrsraum Straße müssen sich alle teilen.
War es früher Ziel, die Radfahrer möglichst abseits von Straßen zu führen, so haben die aktuellen Unfallforschungen gezeigt, dass innerstädtisch eine Nutzung des Straßenraumes in der Regel für die Radfahrer sicherer ist als die sogenannten „Bordsteinwege“. Auf ihnen ist die Gefahr größer, dass ein Radfahrer übersehen wird.
Teilen sich hingegen Rad und Pkw den Verkehrsraum, so steigt die Aufmerksamkeit und damit auch die Sicherheit. Für die Radwegführung in Städten und Kommune sehen die Regelwerke für die Radwegplanung somit hier neben dem Radweg an der Straße auch die Führung auf der Straße, zum Beispiel über markierte Bereiche (Schutz- oder Angebotsstreifen), vor.
Um auch hier möglichst verkehrssicher zu fahren, sollten die Radfahrer innerörtlich nur in Fahrtrichtung unterwegs sein. Genaue Angaben zu Breiten und Befestigung von Radwegen sind in den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“ zusammengestellt und dienen jedem Planer als Grundlage.
Radwege sind dabei generell immer so zu bauen, dass sie als solche auch von allen Verkehrsteilnehmern erkannt werden. Soweit eine Radführung über andere Wege - wie zum Beispiel Wirtschaftswege - erfolgt, ist dies auch gesondert gekennzeichnet.
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