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Luftfahrthindernisse

© LBM

Ob Bauvorhaben eventuell Auswirkungen auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben, überprüft die Fachgruppe Luftverkehr. Bei solchen Bauvorhaben kann es sich zum Beispiel um Windkraft- oder Mobilfunkanlagen, Sendemasten oder Schornsteine handeln. Die Fachgruppe gibt ihre Einschätzung gegenüber der Bau- bzw. Immissionsschutzbehörde in einer sogenannten „flugfachlichen Stellungnahme“ wieder.

Übersteigt das geplante Bauprojekt eine Gesamthöhe von 100 Meter über Grund, so ist die Zustimmung des LBM notwendig. Solche Objekte müssen in der Regel mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung versehen werden. Außerdem wird gefordert, dass sie in den Luftfahrerkarten veröffentlicht werden.

Neben Bauvorhaben können sich auch zeitweilige Hindernisse auf die Sicherheit des Luftverkehrs auswirken. Unter zeitweiligen Hindernissen sind zum Beispiel Kräne aller Art und sonstige Baumaschinen zu verstehen. Auch wenn diese Geräte keiner Baugenehmigung bedürfen, so kann insbesondere in der Umgebung von Flugplätzen eine vorherige Genehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz erforderlich sein. Die Genehmigung ist auf Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation zu erteilen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie hier. Für die Genehmigung der Errichtung eines Luftfahrthindernisses werden von der  Fachgruppe Luftverkehr Gebühren zwischen 70 Euro und 5.000 Euro erhoben. Der Gebührenrahmen für die gutachterliche Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation liegt bei 60 Euro bis 1.250 Euro. Die entsprechenden Gebühren werden durch die zuständige Luftfahrtbehörde sowie Flugsicherungsorganisation getrennt erhoben.

Ein besonderes Augenmerk ist auf Hindernisse innerhalb von Bauschutzbereichen zu richten, die um bestimmte Flugplätze festgelegt wurden. Innerhalb dieser Schutzbereiche ist ebenfalls eine Zustimmung erforderlich, die jedoch nur in besonders begründeten Einzelfällen erteilt werden kann.

Kontaktinformationen


E-Mail: luftfahrthindernisse(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06543/8780-1654

Hindernisse am Flughafen Frankfurt-Hahn

E-Mail: luftfahrthindernisse(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06543/8780-1651

Hinweis für Antragsteller

Bitte beachten Sie bei der Beantragung eines zeitweiligen Hindernisses die Bearbeitungszeit von 10 Werktagen. Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Formulare

Merkblatt zum Verfahrensablauf für die Inbetriebnahme der Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) an Luftfahrthindernissen (Stand Juni 2021)

Alle weiteren Formulare, Anträge und Vordrucke finden Sie hier

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