Flugschüler
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Die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen, deren Umfang einschließlich Gültigkeitsdauer sowie Bedingungen für die Ausbildung, Verlängerung und Erneuerung richten sich nach der EU-VO 1178/2011 (Teil FCL für Flugzeuge und Hubschrauber), der EU-VO 2018/1976 (Teil SFCL für Segelflug) und EU-VO 2018/395 (Teil BFCL für Ballone). Die detaillierten Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung richten sich nach den entsprechenden Lehrplänen.
Theoretische Prüfung
Für die theoretische Prüfung werden Sie von Ihrem Ausbildungsleiter angemeldet, einen Termin müssen Sie selbst vereinbaren. Die theoretischen Prüfungen finden immer am ersten und dritten Montag im Monat statt. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit uns. Die Prüfung kann an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Sie muss jedoch innerhalb von 6 Sitzungen, wobei eine Prüfungsarbeit (also ein Fach) maximal 4 mal wiederholt werden darf, bestanden sein.
Sie besteht aus folgenden Sachgebieten bzw. Prüfungsarbeiten:
Allgemeine Sachgebiete
- Luftrecht und Flugsicherungsverfahren (20 Fragen / 40 Minuten)
- Menschliches Leistungsvermögen (12 Fragen / 24 Minuten)
- Meteorologie (20 Fragen / 40 Minuten)
- Kommunikation (12 Fragen / 24 Minuten)
Besondere Sachgebiete bezüglich der verschiedenen Luftfahrzeugkategorien
- Grundlagen des Fliegens (12 Fragen / 24 Minuten)
- Betriebliche Verfahren (12 Fragen / 24 Minuten)
- Flugleistung und Flugplanung (12 Fragen / 24 Minuten)
- Luftfahrzeugkunde (12 Fragen / 24 Minuten)
- Navigation (20 Fragen / 60 Minuten)
Hierbei weicht die Bundesrepublik Deutschland von den Vorgaben der entsprechenden AMC der EU/EASA ab, welche 120 Prüfungsfragen fordern. Daher hat das Bundesverkehrsministerium BMVI im Jahr 2020 ein alternatives Verfahren (AltMoC) erstellt, die Anzahl der Prüfungsfragen von 120 auf 132 erhöht, und gegenüber der EASA angezeigt. Der LBM prüft nach diesem AltMoC.
Eine Prüfungsarbeit gilt als bestanden, wenn der Bewerber mindestens 75 % je Sachgebiet erreicht hat. Zwischen den einzelnen Sachgebieten können kurze Pausen eingelegt werden. Als Hilfsmittel können Sie während der Prüfung Navigationsbesteck sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Im Prüfungsprogramm selbst sind entsprechende Tools auch hinterlegt. Denken Sie bitte auch an Verpflegung.
Die theoretischen Luftfahrerprüfungen werden auf Basis des aktuellen Fragenkatalogs des Deutschen AeroClubs DAEC mit dem Programm Aviationexam abgenommen.
Alle Flugschüler müssen das Fach Kommunikation ablegen. Das Sprechfunkzeugnis BFZ I / II kann im Rahmen der Luftfahrerprüfung erworben werden. Hierfür wird nach erfolgreicher Theorieprüfung eine zusätzliche praktische Sprechfunkprüfung notwendig. Diese ist unmittelbar im Anschluss an die Theorieprüfung abzulegen.
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung innerhalb von 18 Monaten (gerechnet ab dem erstmaligen Antritt) erfolgreich durchzuführen ist. Die bestandene Theorieprüfung bleibt 24 Monate gültig.
Praktische Prüfung
Haben Sie Ihre praktische Ausbildung abgeschlossen, reicht Ihr Ausbildungsleiter eine Empfehlung zur Prüfung bei der Fachgruppe Luftverkehr ein. Von dort wird Ihnen beim Ersterwerb einer Lizenz ein Prüfer zugewiesen. Nun müssen Sie eigenständig mit dem Prüfer einen Termin vereinbaren. Nach der Prüfung sendet dieser dem LBM das Protokoll zu. Der Bewerber muss noch den „Antrag auf Erteilung einer Lizenz“ einreichen. Sofern die Unterlagen vollständig sind, wird die Lizenz bzw. Berechtigung erteilt. Die Kosten der Prüfung werden mit der Ausstellung der Lizenz in Rechnung gestellt.
Tauglichkeit
Bei niedergelassenen Ärzten, die vom Luftfahrtbundesamt als flugmedizinische Sachverständige anerkannt sind, müssen Sie Ihre Tauglichkeit überprüfen lassen. Eine Liste aller fliegerärztlichen Untersuchungsstellen finden Sie auf der Homepage des LBA
Die Anforderungen an die Tauglichkeit Klasse 1 und 2 bzw. LAPL ergeben sich aus der EU-VO 1178/2011 und entsprechendem GM/AMC.