Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde Rheinland-Pfalz
Der Landesbetrieb Mobilität ist die Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde für Rheinland-Pfalz. Damit verbunden sind eine Reihe von Aufgaben, die von der Fachgruppe Luftverkehr mit Sitz auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn wahrgenommen werden. Ob Pilot oder Flugschüler, Flugplatzbetreiber oder Unternehmer: Der Kreis der Bürger, denen die Fachgruppe als Ansprechpartner zum Beispiel für Lizenzen oder Genehmigungen dient, ist groß.
Aktuelles
Neue Allgemeinverfügung zum Abwurf oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen für UAS-Betreiber
UAS-Betreiber, die im Rahmen ihrer Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie Gegenstände oder sonstige Stoffe aus oder von UAS abwerfen oder ablassen dürfen (z.B. Landwirtschaft), müssen für Einsätze in Rheinland-Pfalz keine zusätzliche Ausnahmeerlaubnis nach § 13 LuftVO beantragen. Es gilt ab sofort eine Allgemeinverfügung. Von dieser profitieren auch Betreiber, die für solche Einsatzzwecke europäische oder in Deutschland zugelassene Standardszenarien (z.B. DE.STS.FARM) anwenden.
Kontakt
© LBM
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Gebäude 667C
55483 Hahn Flughafen
E-Mail: luftverkehr(at)lbm.rlp.de
Tel. 06543/8780-1640
Fax: 0261/29141 2217