B 9 - Laufender Ersatzbau der abgängigen Betongleitwand im 4-streifigen Abschnitt der B 9 zwischen Mainz-Laubenheim und Nackenheim
Der zu Beginn der Baumaßnahme angekündigte Aufbau der notwendigen Verkehrssicherung hat sich wegen Problemen beim Aufbringen der sogenannten Gelbmarkierung auf dem Betonrandstreifen am rechten Fahrbahnrand unerwartet verzögert. Darüber hinaus erreichen den LBM Worms immer wieder Anfragen zur Höhe der angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung im Baustellenbereich von 50 km/h.
Warum 50 km/h im Baustellenbereich?
Für das Einrichten, Betreiben einschließlich dem Abbau von Arbeitsstellen auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr, bei denen durch den fließenden Verkehr Gefährdungen für die Beschäftigten entstehen können, gelten bundesweit die Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2) „Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen“ (Ausgabe Dezember 2018 mit Änderungen März 2022).
Die ASR A5.2 legt damit für den LBM verbindlich bei seinen Baustellen unter laufendem Verkehr die Anforderungen und Maßnahmen zur Einhaltung der Sicherheit und den Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten fest.
Die asphaltierte Fahrbahnbreite der Richtungsfahrbahnen der B 9 beträgt 6,50 Meter. Als notwendiger Arbeitsraum wird für die Umsetzung der Baumaßnahme eine Breite von 3,50 Meter benötigt. Dieser ist mit einer rot-weiß-schraffierten Leitbake abzusichern. Der bei der vorhandenen Fahrbahnbreite der B 9 verbleibende Sicherheitsabstand zwischen der Bake und dem Arbeitsraum für die Beschäftigten auf der Baustelle erlaubt für den fließenden Verkehr bei Anwendung des Regelwerkes nur eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In Höhe des Baufeldes mit Mensch, Fahrzeug und Gerät wird wochentags über auf einem kurzen Abschnitt der Wanderbaustelle die Beschilderung von Tempo 30 zwingend notwendig.
Der LBM Worms bittet die Verkehrsteilnehmer im Interesse der eigenen Sicherheit und im Interesse der Sicherheit und dem gesundheitlichen Schutz für die Beschäftigten vor Ort um Verständnis für die Einschränkungen bei der Geschwindigkeit.
Umfang der Bauarbeiten
Die Gleitwand soll in einer rund drei monatigen Bauzeit unter Verkehr bis Ende dieses Jahres durch Stahlschutzplanken nach aktuellem Regelwerk für passive Schutzeinrichtungen ersetzt werden. Aus Gründen der Arbeitssicherheit und aus bautechnischen Gründen werden während der Bauzeit die beiden inneren Richtungsfahrbahnen (Überholstreifen) der B 9 in Fahrtrichtung Mainz und Worms voll gesperrt. In den Morgen- und Abendspitzen ist mit Einschränkungen im Verkehrsablauf zu rechnen.
Austausch aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich
Die vorhandene Betongleitwand weist Bruchstellen und in ihrem Verlauf seitliche Verschiebungen in der Längsflucht auf (siehe Fotos). Zugleich ist die fortlaufende Längsbewehrung (Betonstahl) von Korrosion betroffen. Ursache der Schäden sind Einflüsse durch Witterung, Frost- und Tausalz, Anfahrschäden durch Kraftfahrzeugverkehr sowie temperaturbedingte Längenänderungen. Eine im Auftrag des LBM Worms vorliegende gutachterliche Stellungnahme hat ergeben, dass die Gleitwand wegen des Schadensbildes erneuert werden muss.
Ersatz der Betongleitwand durch Stahlschutzplanken
Die vorhandene Betongleitwand der vierstreifigen B 9 zwischen Mainz-Laubenheim und Nackenheim ist wirtschaftlich nicht mehr zu sanieren. Auf Grundlage der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS, Ausgabe 2009) muss die Gleitwand durch ein neues, höher wertiges Rückhaltesystem ersetzt werden.
In den RPS 2009 wurde seinerzeit das Anforderungsniveau gerade bei Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen im Interesse der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr verschärft. Das Regelwerk schreibt vor, dass bei anstehenden Erneuerungen oder Neubau eine höhere Aufhaltestufe im Mittelstreifen einzuhalten ist. Die geforderte Einhaltung einer höheren Aufhaltestufe macht wegen der vorhandenen Schäden der bestehenden Betongleitwand eine Erneuerung unumgänglich.
Die Entscheidung eines Variantenvergleiches auf Grundlage der gutachterlichen Untersuchung vom Mai 2021 zwischen der Sanierung der vorhandenen Betongleitwand, dem Ersatz durch eine neue Betongleitwand und einem System aus Stahlschutzplanken fiel im vorliegenden Fall der B 9 auf die Stahlschutzplanken.
Kosten
Der Austausch erfolgt auf einer Streckenlänge von rund 5.500 Meter. Die Kosten liegen bei rund 2,2 Millionen Euro für das Schutzsystem und rund 75.000 Euro für die erforderliche Verkehrssicherung.
Daten und Fakten
Verkehrsbelastung: 22.500 Fahrzeugen pro Tag in der Summe beider Fahrtrichtungen
Länge Baufeld: 5.500 Meter
Bauzeit: 11. September bis Ende 2023
Baukosten: gesamt rd. 2,275 Millionen Euro