Eisenbahnrecht

Der Landesbetrieb Mobilität ist Genehmigungsbehörde für den Bau sowie den Um- und Ausbau von Betriebsanlagen nichtbundeseigener Eisenbahnen in Rheinland-Pfalz. Er führt die eisenbahnrechtliche Aufsicht über die nichtöffentlichen Eisenbahnen und erteilt für deren Betrieb erforderliche Erlaubnisse und Genehmigungen. Die technische Aufsicht für nichtöffentliche Bahnen sowie die Aufsicht über öffentliche Eisenbahnen obliegt dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz.

Die Aufgaben werden zentral in Koblenz wahrgenommen.

Kontakt

Kerstin Wesemann
Tel.: 0261/3029-1604
eisenbahnen(at)lbm.rlp.de

Links
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)