Kraftfahrsachverständigengesetz

Der LBM erkennt Sachverständige und Prüfer an. Dazu gehören die Zulassung zur Prüfung und – wenn diese bestanden wurde – die amtliche Anerkennung. Auch für die Rücknahme und den Widerruf der Anerkennung ist der LBM verantwortlich. Gegebenenfalls leitet er hier auch Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Geprüft werden die angehenden Sachverständigen und Prüfer von einem Prüfungsausschuss, der beim rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium gebildet wird.

Kontakt

Steffen Endres
steffen.endres(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06232/626-1626