Grün- und Gehölzpflege

Mähfahrzeug auf Straße
Grünpflege

Eine Aufgabe des Landesbetriebs Mobilität (LBM) ist, das ihm übertragene Straßennetz in einem verkehrssicheren Zustand zu unterhalten. Hierzu zählt auch der turnusmäßige Rückschnitt des Straßenbegleitholzes, um das notwendige Lichtraumprofil und die erforderlichen Sichtverhältnisse dauerhaft zu gewährleisten. Pflanzen und Sträucher werden zurückgeschnitten, damit die Verkehrsteilnehmer freie Sicht haben und keine Schilder oder Verkehrszeichen zuwachsen.

Darüber hinaus ist der LBM bestrebt, potenzielle Gefahrenquellen (z. B. Gehölz als Anprallhindernis, massive Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse, sturm- und schneebruchgefährdetes Astwerk) im Vorfeld zu erkennen und so anzupassen, dass dem Verkehrsteilnehmer eine größtmögliche Sicherheit geboten wird.

Gehölze an den Straßen dürfen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar zurückgeschnitten oder „auf Stock gesetzt“ werden. In der übrigen Zeit dürfen Maßnahmen nur dann durchgeführt werden, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt.

Der LBM hat den Anspruch, dass diese notwendigen Maßnahmen im Einklang mit den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Landesnaturschutzgesetzes stehen und somit einen geringstmöglichen Eingriff in die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes darstellen.

Hierzu zählt auch die fachgerechte Durchführung von Gehölzpflegemaßnahmen, die der in einer landesweit seitens der Landespflege und des Betriebsdienstes eingeführten Empfehlung standardisiert hat.

Die Gehölzpflege richtet sich nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und Landesnaturschutgesetzes von Rheinland-Pfalz (LNatSchG).

Die Arbeitsverfahren lassen sich bei Gehölzflächen grob zwischen Horizontalschnitt („auf Stock setzen“) und Vertikalschnitt (Sofortmaßnahme für Lichtraumprofil, Verkehrssicherungsmaßnahme) unterteilen. Ausschließlich der Horizontalschnitt sichert eine nachhaltige und wirtschaftliche Pflege von Gehölzflächen.

Bei Straßenbäumen wird unterteilt zwischen Baumpflegemaßnahme (Beseitigung von Stockausschlägen, Todholzbeseitigung) und der Beseitigung von Straßenbäumen (Fällungen).

Bäume und Sträucher erfüllen hier eine wichtige Funktion, wie z. B. Sicht-, Blend- und Windschutz (kein Lärmschutz). Auch bautechnisch spielen sie eine wichtige Rolle, zum Beispiel als Böschungssicherung. Durch sie wird die Straße zudem in eine Landschaft eingebunden.