Straßenerhaltung

Straße mit separatem Fußgängerweg
Symbolbild Bundesstraße

Die Straßenerhaltung als Teilsegment des Straßenbaus enthält alle Maßnahmen, um den Gebrauchswert eines befestigten Verkehrsweges zu erhalten und die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Erhaltung der vorhandenen Straßen erhält zunehmend eine stärkere Bedeutung. Zu diesem Zweck braucht es regelmäßige Zustandskontrollen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Instandhaltung, Instandsetzung oder Erneuerung.

Im Rahmen flächendeckender, messtechnischer Zustandserfassungserfassungen werden objektive Grundlagendaten für eine systematische Erhaltungsplanung gewonnen. Wesentliche Daten sind hier:

  • Allgemeine Unebenheit
  • Griffigkeit
  • Spurrinnentiefe
  • Risse
  • Flickstellen

Gemaß § 11 des Landesstraßengesetztes Rheinland-Pfalz hat der Träger der Straßenbaulast die Straße nach seiner Leistungsfähigkeit in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Diese Verpflichtung besteht auch für Bundesstraßen und Kreisstraßen, für die das Land im Rahmen der Auftragsverwaltung zuständig ist.


Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Landesstraßen in Rheinland-Pfalz