Flugschulen

kleines Flugzeug in der Luft

Die Ausbildung von Luftfahrern darf nur in zugelassenen Ausbildungsorganisationen (ATO – approved training organisations) oder in erklärten Ausbildungsorganisationen (DTO - declared training organisations) durchgeführt werden. Der Landesbetrieb Mobilität genehmigt und überwacht dabei die Ausbildungsbetriebe für Privat- und Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenzen (ohne Instrumentenflugberechtigung), Segelflugzeug- oder Ballon-Pilotenlizenzen einschließlich der entsprechenden Lehrberechtigungen und sonstiger Berechtigungen (Kunstflug, Nachtflug, Schleppflug, Bergflug, Wolkenflug, Klassen- und Musterberechtigungen für einmotorige Luftfahrzeuge mit Kolbentriebwerk).

Diese Ausbildung findet meist in gewerblichen Flugschulen sowie in Vereinen statt, welche größtenteils im Landesluftsportverband Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen sind. Die beauftragten Verbände DAEC oder DULV sind hingegen für die Ausbildung zuständig, wenn diese mit Luftsportgeräten durchgeführt werden soll.

Seit April 2015 werden Flugschulen nach europäischen Vorgaben zugelassen, welche der EU-VO 1178/2011, Anhang VII – Teil ORA (Anforderungen an Organisationen bezüglich des fliegenden Personals) sowie dem entsprechenden AMC und GM zum Teil ORA, zu entnehmen sind. Im September 2018 sind dann vereinfachte Vorgaben für erklärte Ausbildungsorganisationen, Anhang VIII - Teil DTO (Anforderungen in Bezug auf erklärte Ausbildungsorganisationen) in Kraft getreten.

Eine Auflistung der vom LBM genehmigten Flugschulen finden Sie hier.

Hinweise zur DTO finden Sie hier.Die Ausbildung von Luftfahrern darf nur in zugelassenen Ausbildungsorganisationen (ATO – approved training organisations) oder in erklärten Ausbildungsorganisationen (DTO - declared training organisations) durchgeführt werden. Der Landesbetrieb Mobilität genehmigt und überwacht dabei die Ausbildungsbetriebe für Privat- und Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenzen (ohne Instrumentenflugberechtigung), Segelflugzeug- oder Ballon-Pilotenlizenzen einschließlich der entsprechenden Lehrberechtigungen und sonstiger Berechtigungen (Kunstflug, Nachtflug, Schleppflug, Bergflug, Wolkenflug, Klassen- und Musterberechtigungen für einmotorige Luftfahrzeuge mit Kolbentriebwerk).

Diese Ausbildung findet meist in gewerblichen Flugschulen sowie in Vereinen statt, welche größtenteils im Landesluftsportverband Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen sind. Die beauftragten Verbände DAEC oder DULV sind hingegen für die Ausbildung zuständig, wenn diese mit Luftsportgeräten durchgeführt werden soll.

Seit April 2015 werden Flugschulen nach europäischen Vorgaben zugelassen, welche der EU-VO 1178/2011, Anhang VII – Teil ORA (Anforderungen an Organisationen bezüglich des fliegenden Personals) sowie dem entsprechenden AMC und GM zum Teil ORA, zu entnehmen sind. Im September 2018 sind dann vereinfachte Vorgaben für erklärte Ausbildungsorganisationen, Anhang VIII - Teil DTO (Anforderungen in Bezug auf erklärte Ausbildungsorganisationen) in Kraft getreten.

Kontakt

ops(at)lbm.rlp.de

Thomas Züscher
Tel.: 06543/8780-1655

Oliver Wermann
Tel.: 06543/8780-1656